Solarpaket I: Die Verbesserungen
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Aus dem reinen Gesetzestext wird man als Nichtjurist nur begrenzt schlau. Aus diesen Gründen hat die Regierung etliche Webseiten mit Erläuterungen geschaltet. Zunächst informiert die Bundesregierung mit dem Artikel „Solarpaket I - Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie“ allgemein. Dann wird beim BMK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) eine PDF-Datei mit dem Titel „Das Solarpaket I im Überblick“ angeboten, das gut verständlich einen detaillierteren Überblick gibt. Das BMK stellt sogar ein „FAQ zum Solarpaket I“ mit 16 Seiten im PDF-Format zur Verfügung, in dem die zentralen Punkte der neuen Regelungen umfangreich beleuchtet werden.
- Bürokratieabbau und einfachere Anmeldung z.B. für Balkonkraftwerke, denn ab sofort braucht es hierfür nur noch die Anmeldung beim Markstammdatenregister – die Anmeldung beim Netzbetreiber etc. entfällt.
- Bei Solaranlagen auf Gebäuden mit mehreren Eigentümern bzw. Mietern ist das Prozedere zur Stromverteilung und Abrechnung massiv vereinfacht worden. Auch das Anbringen von kleinen Solaranlagen von Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamiliengebäuden wird vereinfacht und die Hürden zur Zustimmung wurden gesenkt.
- Alle Solaranlagen bis 30 kW installierter Leistung werden dauerhaft von der Mehrwertsteuer befreit.
- Ein im Gesetz als „Steckersolargerät“ bezeichnetes Balkonkraftwerk darf jetzt bis zu 800 W einspeisen. Die daran angeschlossenen Solarmodule dürfen eine Gesamtleistung von bis zu 2 kW erreichen.
- Die sogenannte Steckerfrage bleibt noch diffus. Zwar werden nicht explizit die sogenannten Wieland-Stecker erwähnt, allerdings wird wohl der VDE hier normend tätig werden, sodass durchaus mit Empfehlungen zu speziellen Steckern gerechnet werden muss.
- Balkonkraftwerke können schon angeschlossen und in Betrieb genommen werden, auch wenn vom Netzbetreiber noch keine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ installiert ist. Es ist Aufgabe des Netzbetreibers, dann tätig zu werden und gegebenenfalls einen neuen Stromzähler zu installieren.

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