Bedeutung des Dodd-Frank-Acts für deutsche Unternehmen

Die amerikanische Gesetzgebung kann deutschen Unternehmen nicht unmittelbar bindende Verpflichtungen auferlegen. Allerdings sind diese über ihre Lieferbeziehungen mit amerikanischen Geschäftspartnern und vertraglichen Pflichten mit den umfangreichen Rückverfolgungs- und Dokumentationspflichten konfrontiert. Eine Auskunftsverweigerung kann deshalb negative Folgen für die Geschäftsbeziehung haben. Spielraum besteht jedoch bei Aufwand und Ausführlichkeit der Auskünfte.

Hier sollten deutsche Unternehmen das Gespräch mit den amerikanischen Geschäftspartnern suchen, um im Hinblick auf die nicht endgültig geklärte Rechtslage in den USA praktikable Lösungen zu vereinbaren.

Die OECD-Leitlinien

Parallel zur US-Regulierung beschloss die OECD auf internationaler Ebene Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien aus Risikogebieten oder Gebieten, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Leitlinien für nachhaltige Lieferketten und zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für Mineralien aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten.

Diese gehen über den Anwendungsbereich des Dodd-Frank-Acts, der sich auf Konfliktrohstoffe aus der Demokratischen Republik Kongo und den Anrainerstaaten beschränkt, hinaus und gelten für die Beschaffung von Konfliktrohstoffen weltweit. Sie geben ein Verfahren für die Entwicklung einer verantwortungsvollen Beschaffung vor. Die Leitlinien können von allen Beteiligten in der Lieferkette als Orientierungbeim Handel und der Verarbeitung der 3TG (Tin,Tungsten,Tantal,Gold) verwendet werden. Sie enthalten ferner besondere Anhänge mit Erläuterungen für Zinn, Tantal und Wolfram sowie einen Anhang für Gold.

Das OECD-System zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht setzt sich aus fünf wesentlichen Bestandteilen zusammen:
• Aufbau eines Managementsystems (Einführung entsprechender Standards; System
zur Kontrolle und Nachverfolgbarkeit in der Lieferkette, Stärkung der
Zusammenarbeit mit Zulieferern, Einführung eines Beschwerdesystems);
• Risikobewertung in der Lieferkette nach der OECD-Leitlinie;
• Einführung einer Risikomanagement-Strategie;
• Unabhängiges Audit (Third Party) für ausgewählte Punkte der Lieferkette;
• Veröffentlichung eines Unternehmensberichts zu Konfliktmineralien

Die SEC hat die OECD-Leitlinien als (mögliche) Vorgabe für die Due Diligence der verpflichteten Unternehmen anerkannt, die dann die Grundlage für den jährlich einzureichenden „Conflict Minerals Report“ bildet. Auch die EU hat sich verpflichtet, die Einhaltung der Leitlinien auf breiter Basis zu fördern und nimmt in ihrem Verordnungsvorschlag auf diese Bezug.