Seit einigen Jahren ist auch für Kfz-Anhänger wie zum Beispiel Wohnwagen eine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben. Wenn der Anhänger angekoppelt ist, darf die Nebelschlussleuchte des ziehenden Fahrzeugs nicht eingeschaltet sein. Zu diesem Zweck befindet sich in der 13-poligen elektrischen Anhänger-Steckverbindung ein mechanischer Kontakt, der die Nebelschlussleuchten von ziehendem und gezogenem Fahrzeug umschaltet.
Bei Zugfahrzeugen und Anhängern, die noch mit einer 7-poligen Steckverbindung ausgerüstet sind, kann diese Schaltung das Umschalten übernehmen.
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